Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ortsgemeinde Niederfell ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.niederfell.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Ein Teil der PDF-Dateien oder Formulare sind möglicherweise noch nicht barrierefrei. Wir streben an, künftig alle Inhalte barrierefrei bereitzustellen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen mit Inhalten auf unserer Website, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.09.2020 nach einer Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Per E-Mail oder über ein Kontaktformular können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden.
Ortsgemeinde Niederfell Büro des Ortsbürgermeisters E-Mail: gemeinde.niederfell@t-online.de.de
Telefon: 02607/308
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb@msagd.rlp.de